Redaktionsrichtlinien

Diese Richtlinien legen verbindlich fest, wie Inhalte auf dieser Website entstehen: wie Themen ausgewählt werden, wie jede Tatsachenbehauptung vor der Veröffentlichung gegen eine autoritative Quelle geprüft wird und was geschieht, wenn eine Prüfung nicht möglich ist. Die zentrale Regel lautet: Eine ungeprüfte Angabe erscheint nicht – an ihrer Stelle steht der sichtbare Hinweis, dass eine Recherche aussteht.

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Wozu diese Richtlinien dienen

Die folgenden Regeln sind keine Absichtserklärung, sondern die Arbeitsgrundlage der Redaktion. Sie sind öffentlich, damit Sie unsere Beiträge an ihnen messen können – und damit ein Verstoß als Verstoß erkennbar ist und nicht als Geschmacksfrage erscheint.

Der Themenbereich dieser Website macht solche Regeln notwendiger als anderswo. Rund um IPTV kursieren sehr viele Angaben, die niemand je überprüft hat: Senderzahlen, Preisversprechen, Rechtsbehauptungen, angebliche Testergebnisse. Ein erheblicher Teil davon wird von Angeboten verbreitet, die selbst ein wirtschaftliches Interesse an der jeweiligen Darstellung haben. Wer sich in diesem Umfeld auf Plausibilität statt auf Prüfung verlässt, gibt Behauptungen weiter, statt sie einzuordnen.

Themenauswahl

Ein Thema kommt auf die Liste, wenn es eine tatsächliche Frage von Leserinnen und Lesern beantwortet, die sich sachlich beantworten lässt. Ausschlaggebend sind die erkennbare Suchintention und der dahinterliegende Bedarf – nicht das Werbepotenzial eines Themas und nicht die Frage, ob sich damit ein Verweis monetarisieren ließe.

Vor der Anlage eines Beitrags wird geprüft, ob die Suchintention bereits einer bestehenden Seite zugeordnet ist. Ist das der Fall, entsteht kein zweiter Beitrag, sondern eine Aktualisierung des vorhandenen. Für jede Intention gibt es genau eine verantwortliche Seite. Das verhindert, dass zwei Beiträge dieselbe Frage halb beantworten.

Ebenso verbindlich ist die umgekehrte Entscheidung: Wir verzichten auf Themen, die sich ohne Fabrikation nicht bearbeiten lassen. Dazu zählen aktuelle Senderlisten fremder Dienste, Preisübersichten kommerzieller Anbieter und Zusammenstellungen von Zugangsadressen. Der Verzicht ist bewusst; solche Seiten würden Reichweite bringen und wären nach wenigen Wochen falsch.

Jede Seite muss vor der Anlage drei Fragen beantworten: Welche konkrete Frage beantwortet sie? Für wen? Und welche Angabe darin ist überprüfbar, welche nicht? Fällt die dritte Antwort überwiegend negativ aus, wird der Beitrag nicht als Faktenübersicht angelegt, sondern als Vorgehensbeschreibung – also als Anleitung, wie Sie selbst prüfen, statt als Liste dessen, was angeblich gilt.

Prüfung von Tatsachenbehauptungen

Dies ist die strengste Regel dieser Richtlinien, und sie gilt ausnahmslos.

Jede Angabe zu Recht, Preisen, Vertragsbedingungen, Produktdaten, Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Lizenzen, Marktanteilen oder Statistiken wird vor der Veröffentlichung gegen eine aktuelle, autoritative Quelle geprüft. Autoritativ ist eine Quelle dann, wenn sie für die fragliche Angabe zuständig ist: der Gesetzestext in geltender Fassung oder eine amtliche Entscheidungsveröffentlichung für rechtliche Aussagen, die Angaben des Anbieters selbst für dessen Preise und Vertragsbedingungen, die Herstellerdokumentation für Geräteeigenschaften, die Veröffentlichung der Rundfunkanstalt für deren eigenes Angebot, die Primärveröffentlichung für jede Statistik.

Nicht als Quelle gelten: andere Ratgeberseiten, die dieselbe Angabe ebenfalls nur wiedergeben; Forenbeiträge und Kommentare; Werbematerial ohne nachprüfbare Grundlage; die Ausgabe eines Sprachmodells. Ein Beleg, der seinerseits keinen Beleg hat, verlängert nur die Kette.

Belegpflichtig ist immer die Behauptung, nicht ihr Gegenteil. Wer eine Zahl in den Text schreiben möchte, muss die Fundstelle nennen können – es reicht nicht, dass niemand widersprochen hat.

Was passiert, wenn eine Prüfung nicht möglich ist

Die Angabe erscheint nicht. Sie wird nicht geschätzt, nicht gerundet, nicht aus dem Zusammenhang erschlossen und nicht mit einer Formulierung wie „in der Regel“ abgefedert.

An ihre Stelle tritt eine von drei sichtbaren Lösungen: ein gekennzeichneter Block mit dem Hinweis „Recherche erforderlich“, der benennt, welche Angabe fehlt und gegen welche Art von Quelle sie zu prüfen wäre; in Vergleichstabellen der Eintrag „nicht überprüfbar“ anstelle einer leeren Zelle; oder die Umstellung des gesamten Abschnitts auf eine Vorgehensbeschreibung, die Ihnen erklärt, wie Sie die Angabe selbst ermitteln.

Eine leere Zelle ist keine zulässige Darstellung. Sie sieht aus wie ein Versäumnis und verbirgt, dass die Information schlicht nicht öffentlich verfügbar ist.

Für einzelne Gattungen von Angaben gelten zusätzliche Festlegungen:

Rechtliche Aussagen. Wir beschreiben den rechtlichen Rahmen auf begrifflicher Ebene. Paragraphenangaben, Gerichtsentscheidungen mit Aktenzeichen und Aussagen zur Strafbarkeit im Einzelfall erscheinen erst nach juristischer Prüfung. Solange diese aussteht, bleibt die betreffende Seite im Status der Überarbeitung oder der Abschnitt bleibt begrifflich. Diese Website ersetzt keine Rechtsberatung, und Seiten mit rechtlichem Schwerpunkt tragen zusätzlich eine zweite Prüfinstanz.

Preise und Tarife. Wir nennen keine Preise. Sie ändern sich ohne Vorankündigung, unterscheiden sich nach Vertragsweg und Aktionszeitraum und wären in einem redaktionellen Text binnen Wochen falsch. Wo Kosten eine Rolle spielen, erklären wir stattdessen, welche Positionen in einem Angebot zu vergleichen sind.

Senderverfügbarkeit. Welches Programm über welchen Weg zu empfangen ist, hängt von territorialer Lizenzierung ab und ändert sich mit jedem Rechtezyklus. Wir veröffentlichen deshalb keine Verfügbarkeitslisten, sondern beschreiben die Institutionen und den Weg, auf dem Sie die Verfügbarkeit für Ihren Fall selbst feststellen. Die gesicherten Angaben zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten Südosteuropas, die wir führen, beschränken sich auf deren Existenz und offizielle Bezeichnung.

Zahlenwerte zu Technik. Bandbreiten, Bitraten und Latenzen erscheinen ausschließlich als ausdrücklich gekennzeichnete Größenordnungen und niemals als Messergebnis, solange keine dokumentierte eigene Messreihe vorliegt. Der Unterschied zwischen einem Richtwert und einer Messung wird im Text benannt, nicht der Leserin überlassen. Wie das konkret aussieht, zeigt der Beitrag zur benötigten Internetgeschwindigkeit.

Apps und Geräte. Funktionsumfang, Versionsstände und Verfügbarkeit in App-Stores ändern sich laufend und regional unterschiedlich. Wir beschreiben deshalb stabile Eigenschaften – welches Betriebssystem eine Plattform verwendet, welche Formatfamilien verbreitet sind, welche Einschränkungen aus der Systemarchitektur folgen – und kennzeichnen alles Übrige als prüfbedürftig.

Statusablauf und was „geprüft“ bedeutet

Jeder Beitrag trägt intern einen Status, der seinen tatsächlichen Bearbeitungsstand abbildet.

Im Entwurf wird recherchiert und geschrieben; der Beitrag ist nicht öffentlich. In der Prüfung liegt der fertige Text einer zweiten Person vor, die Belege gegenliest; bei rechtlichem Bezug ist diese zweite Instanz obligatorisch. Veröffentlicht ist ein Beitrag erst, wenn jede enthaltene Tatsachenbehauptung belegt ist oder als offene Recherche sichtbar gekennzeichnet wurde. Aktualisierung nötig markiert Beiträge, bei denen ein Anlass für eine Überarbeitung bekannt ist. Archiviert sind Beiträge, die ihren Gegenstand verloren haben; sie bleiben erreichbar und werden als überholt gekennzeichnet, statt spurlos zu verschwinden.

Der Hinweis „Zuletzt geprüft am“ erscheint auf einer Seite ausschließlich dann, wenn eine Person den gesamten Text tatsächlich durchgegangen ist, die Belege erneut aufgerufen und die Aussagen bestätigt oder korrigiert hat. Eine Layoutänderung, eine Rechtschreibkorrektur oder eine Ergänzung an einer einzelnen Stelle ist keine Prüfung und verschiebt dieses Datum nicht.

Daten werden nicht kosmetisch erneuert

Ein aktuelles Datum ist ein Versprechen an die Leserin, kein Gestaltungselement und kein Ranking-Signal, das man erzeugt. Das Prüfdatum einer Seite vorzurücken, ohne ihren Inhalt kontrolliert zu haben, ist nach diesen Richtlinien ein Verstoß – auch dann, wenn der Inhalt zufällig noch stimmt.

Aktualisierung

Beiträge werden nach Gegenstand in unterschiedlichen Abständen wieder aufgerufen. Technische Grundlagen ändern sich langsam, Angaben zu Geräten und Anwendungen schneller, Aussagen zu Anbietern und zur Rechtslage am schnellsten. Daraus ergibt sich der jeweilige Prüfrhythmus; unabhängig davon wird eine Seite sofort überarbeitet, wenn ein konkreter Anlass bekannt wird.

Ändert sich bei einer Überarbeitung eine inhaltliche Aussage, wird die Änderung in der sichtbaren Aktualisierungshistorie des Beitrags vermerkt und benannt. Ein Eintrag wie „kleinere Korrekturen“ genügt dieser Anforderung nicht; er verschleiert, was sich geändert hat. War die frühere Aussage falsch, erscheint zusätzlich ein Eintrag im öffentlichen Korrekturverzeichnis.

Offenlegung kommerzieller Beziehungen

Derzeit bestehen keine kommerziellen Beziehungen zu Anbietern, Herstellern oder Vermarktern. Sobald sich das ändert, gilt: Jede Beziehung, die Einfluss auf die Darstellung haben könnte, wird auf der betroffenen Seite offengelegt – und zwar oberhalb des Inhalts, auf den sie sich bezieht, in verständlichem Deutsch und ohne dass Sie dafür ein Kleingedrucktes aufklappen müssen.

Offenlegungspflichtig ist nicht nur bezahlte Werbung, sondern jede Form der Gegenleistung: Provisionsverweise, gesponserte Beiträge, kostenlos überlassene Geräte oder Testzugänge sowie eigene Beteiligungen. Redaktionelle Bewertungen und Reihenfolgen entstehen niemals nach Vergütung; die Einzelheiten dazu stehen auf der Seite Transparenz und Werbekennzeichnung.

Korrekturen und wie Sie einen Fehler melden

Wir gehen davon aus, dass uns Fehler unterlaufen. Entscheidend ist, was danach geschieht.

Jeder gemeldete Hinweis wird geprüft. Bestätigt sich ein inhaltlicher Fehler, wird die betroffene Stelle korrigiert und der Vorgang im öffentlichen Korrekturverzeichnis dokumentiert – mit Datum, betroffener Seite, der bisherigen und der neuen Aussage. Einträge werden dort nicht entfernt und nicht nachträglich verändert. Ein Verzeichnis, das sich leeren lässt, ist kein Verzeichnis.

Unterschieden wird zwischen einer Korrektur – eine Aussage war falsch –, einer Klarstellung – eine Aussage war missverständlich, aber nicht unrichtig – und einer Aktualisierung – eine Aussage war zutreffend und ist durch eine Entwicklung überholt. Reine Tipp- und Layoutfehler werden behoben, aber nicht verzeichnet.

Fehlermeldungen richten Sie bitte an die auf der Kontaktseite genannte Korrekturadresse. Hilfreich sind die Adresse der betroffenen Seite, der beanstandete Satz und, wenn vorhanden, die Quelle, die dagegen spricht.

Einsatz von KI-Werkzeugen

Wir setzen KI-Werkzeuge ein und halten es für geboten, das zu sagen, statt es zu verschweigen. Ebenso wichtig ist die Grenze.

Zulässig sind KI-Werkzeuge für die Vorbereitung und die Form: Strukturvorschläge und Gliederungen, sprachliche Überarbeitung bereits geprüfter Absätze, Zusammenfassungen eines Textes, der der Redaktion vollständig vorliegt, Übersetzungshilfen für fremdsprachige Quellen mit anschließender Kontrolle, das Auffinden von Widersprüchen und Lücken im eigenen Entwurf sowie technische Hilfsarbeiten an der Website.

Unzulässig ist der Einsatz als Quelle. Kein Zahlenwert, kein Datum, kein Eigenname, keine Rechtsaussage, kein Zitat und keine Literaturangabe gelangt aus der Ausgabe eines Sprachmodells in einen veröffentlichten Text. Sprachmodelle erzeugen plausibel klingende Angaben ohne Rücksicht darauf, ob es sie gibt; genau deshalb sind sie für den anfälligsten Teil unserer Arbeit ungeeignet. Ebenso unzulässig ist automatisch erzeugter Text, den keine Person vollständig gelesen und verantwortet hat.

Jede veröffentlichte Tatsachenbehauptung wird von einem Menschen gegen die Primärquelle geprüft, unabhängig davon, wie der Satz entstanden ist. Die redaktionelle Verantwortung liegt in jedem Fall bei einer Person, nicht bei einem Werkzeug. Wo ein Beitrag maßgeblich mit KI-Unterstützung erarbeitet wurde, ändert das nichts an dieser Verantwortung und nichts am Prüfmaßstab.

Trennung von Redaktion und Werbung

Redaktionelle Inhalte und Werbung sind getrennt und werden getrennt gehalten. Wer für eine Platzierung zahlt, erwirbt eine gekennzeichnete Werbefläche – und keinen Einfluss auf redaktionelle Texte, Bewertungen, Reihenfolgen oder die Themenplanung.

Daraus folgen mehrere Festlegungen, die auch dann gelten, wenn sie Erlös kosten: Die Reihenfolge in Vergleichen ergibt sich aus den offengelegten Kriterien der Testmethodik und niemals aus einer Vergütung. Anzeigen werden so gestaltet, dass sie nicht mit redaktionellen Beiträgen verwechselt werden können. Ein Werbekunde erhält keine Vorabeinsicht in Beiträge, die ihn betreffen, und kein Widerspruchsrecht. Und die Entscheidung, über ein Angebot kritisch zu berichten, ist von einer bestehenden Geschäftsbeziehung unabhängig.

Änderungen an diesen Richtlinien

Diese Richtlinien werden fortgeschrieben, sobald sich die Arbeitsweise ändert – insbesondere dann, wenn die Website kommerzielle Beziehungen eingeht oder eigene Messungen aufnimmt. Wesentliche Änderungen werden im Korrekturverzeichnis vermerkt, damit nachvollziehbar bleibt, unter welchen Regeln ein Beitrag entstanden ist.