Eine Grundlage, zwei Oberflächen
Die häufigste Frage zu diesen Geräten beruht auf einem Missverständnis: Android TV und Google TV seien zwei Plattformen, zwischen denen man sich entscheiden müsse. Das sind sie nicht. Android TV ist die Fernsehvariante von Android – dieselbe Systemgrundlage wie auf einem Telefon, angepasst an Bildschirm und Fernbedienung. Google TV ist eine andere Bedienoberfläche, die auf dieser Grundlage aufsetzt. Darunter arbeitet dasselbe System.
Für die Praxis heißt das: Was über Anwendungsformate, Installationswege und Systemfunktionen gilt, gilt für beide gleichermaßen. Verschieden ist, was Sie beim Einschalten sehen – die eine Oberfläche stellt installierte Anwendungen in den Vordergrund, die andere stärker die Inhalte selbst. Für IPTV ist das nachrangig, weil ein Player ohnehin seine eigene Oberfläche mitbringt, sobald er gestartet ist.
Diese Seite beschreibt deshalb die Plattform und nicht die Oberfläche. Menüstrukturen werden umgebaut, Bezeichnungen wechseln, Startbildschirme werden neu sortiert. Die Architektur darunter bleibt über Jahre stabil, und sie ist es, aus der sich die praktisch wichtigen Folgen ableiten.
Die Begriffe, die hier durcheinandergeraten
Android TV – die Fernsehvariante des Android-Systems. Die technische Grundlage.
Google TV – eine Bedienoberfläche, die auf dieser Grundlage aufsetzt. Kein eigenes Betriebssystem.
Android-TV-Box – ein eigenständiges Zuspielgerät mit dieser Plattform, das über HDMI an einen beliebigen Fernseher angeschlossen wird.
Fernseher mit Android TV – ein Gerät, bei dem dieselbe Plattform ab Werk im Fernseher steckt. Der Hersteller des Fernsehers entscheidet dann über Systemaktualisierungen.
Warum die Wahl des Players hier bei Ihnen liegt
Zwei Eigenschaften zusammen erklären, warum diese Plattform in IPTV-Kreisen einen so festen Platz hat.
Es ist dieselbe Anwendungswelt wie auf dem Telefon. Für das Fernsehen gelten dieselben Android-Bausteine wie auf dem Telefon, ergänzt um fernsehspezifische Bibliotheken; eine vorhandene Android-Anwendung lässt sich für Fernsehgeräte anpassen. Entwickler, die Android beherrschen, müssen für eine Fernsehfassung deshalb keine neue Plattform lernen – wie viele Player daraus tatsächlich entstanden sind, ist damit nicht gesagt und nur am Store-Bestand selbst abzulesen.
Automatisch im Store des Fernsehers landet eine Anwendung deshalb nicht. Der Entwickler muss die Bauform Android TV im Entwicklerbereich ausdrücklich freischalten; danach prüft der Store-Betreiber sie gegen seine Qualitätskriterien für Fernsehanwendungen, und erst mit der Freigabe wird sie für Nutzer von Android-TV-Geräten auffindbar. Dazu kommt die Länderfreigabe: Welche Länder eine Anwendung erreicht, legt der Entwickler fest und kann es jederzeit ändern; maßgeblich ist dabei das Land, in dem das Konto registriert ist, und nicht der Aufenthaltsort. Ein Player, den jemand andernorts empfiehlt, muss im deutschen Store also nicht auftauchen – und dass es ihn für das Telefon gibt, sagt nichts über den Fernseher.
Die Installation außerhalb des Stores ist auf Android-Ebene vorgesehen. Der Plattformbetreiber beschreibt Android als offene Plattform: Anwendungen dürfen über einen beliebigen Marktplatz oder über eine eigene Internetseite verteilt werden. Android blockiert solche Installationen, bis der Nutzer die Installation aus anderen Quellen zulässt; ab Android 8.0 geschieht das im Systembildschirm für die Installation unbekannter Anwendungen je Quelle einzeln. Dieser Geltungsbereich ist genau zu nehmen: Die abgerufene Seite spricht von Android als Plattform und nennt Fernsehgeräte, Android TV oder Google TV an keiner Stelle. Dass der Fall auf Fernsehgeräten überhaupt vorkommt, setzt der Plattformbetreiber immerhin auf seiner eigenen Hilfeseite für Fernseher voraus: Wer Anwendungen aus unbekannten Quellen außerhalb des offiziellen Stores installiere, werde von der Schutzfunktion unter Umständen gebeten, diese Anwendungen einzusenden. Wo die Freigabe an einem Fernsehgerät erteilt wird, steht dort nicht – für diese Bauform ist der Bedienweg nicht dokumentiert, und deshalb steht er auch hier nicht. Fire OS bezeichnet der Anbieter selbst als Abspaltung von Android; eine Android-Anwendung läuft deshalb nach seiner Angabe in aller Regel auch dort – die Unterschiede zwischen beiden Welten behandelt die Seite zum Fire TV Stick. Auf den geschlossenen Fernsehsystemen liegt beides anders: Für einen Samsung-Fernseher entsteht ein Tizen-Paket (wgt oder tpk), das im TV Seller Office eingereicht wird, für einen LG-Fernseher ein ipk-Paket, das über LG Seller Lounge eingereicht, geprüft und erst nach bestandener Prüfung in LG Apps veröffentlicht wird. Der Weg daran vorbei ist dort an Entwicklerwerkzeuge gebunden: wgt-Pakete lassen sich aus Sicherheitsgründen nicht über USB installieren, und auf webOS führt er über eine Developer-Mode-Anwendung samt Entwicklerkonto – wird der Entwicklermodus abgeschaltet, etwa nach Ablauf der Sitzungszeit, verschwinden die darin installierten Anwendungen wieder.
Was auf dieser Seite bewusst nicht steht, ist eine Anleitung dazu. Der Grund ist nicht Zurückhaltung, sondern Haltbarkeit: Bedienwege ändern sich mit jeder Systemaktualisierung, und eine Anleitung ist im Zweifel genau dann falsch, wenn Sie sie brauchen. Was dagegen stabil bleibt, ist die Abwägung.
Eine Einschränkung gehört allerdings dazu, und sie ist datiert. Der Plattformbetreiber führt eine Überprüfung der Entwicklerkennung ein: Zum 30. September 2026 greift sie zunächst in Brasilien, Indonesien, Singapur und Thailand auf zertifizierten Geräten ab Android 7, für 2027 und danach ist die weltweite Ausweitung auf alle zertifizierten Android-Geräte angekündigt. Für erfahrene Nutzer ist ein gesonderter Weg für nicht überprüfte Anwendungen vorgesehen. Wie dieser Weg im Einzelnen aussieht und wie sich die Umstellung auf Fernsehgeräte auswirkt, ist bislang nicht ausgeführt – die Offenheit dieser Plattform ist also keine unveränderliche Eigenschaft, sondern eine Entscheidung, die angepasst werden kann. Wer heute ein Gerät danach aussucht, sollte diesen Termin kennen.
Was die Offenheit Ihnen gibt
- Sie wählen den Player nach seinen Eigenschaften aus, nicht nach dem, was ein Store gerade führt.
- Nimmt ein Entwickler seine Anwendung aus dem Store, können vorhandene Nutzer sie weiter verwenden und erhalten weiterhin Aktualisierungen; neue Nutzer finden sie dort nicht mehr.
- Dieselbe Plattform steckt in Sticks, Boxen und Fernsehern – ein Wechsel des Geräts bedeutet keinen Wechsel der gewohnten Anwendung.
- Ein Zuspielgerät lässt sich an jeden Fernseher mit HDMI-Anschluss hängen, unabhängig von dessen eigenem System.
Was sie Ihnen abverlangt
- Bei einer Installation aus eigener Quelle entfällt die Prüfung der Herkunft – die Datei stammt von jemandem, den Sie nicht kennen.
- Die automatische Aktualisierung des Stores greift dort nicht; ob die Anwendung auf dem Stand des Installationstages bleibt, hängt davon ab, ob sie einen eigenen Aktualisierungsweg mitbringt.
- Berechtigungen prüfen und entziehen müssen Sie selbst; ein Videoplayer kommt nach unserer Einschätzung mit Netzwerk und Speicher aus.
- Die Freigabe gilt ab Android 8.0 je Quelle und nicht für das ganze Gerät; wie sie an einem Fernsehgerät erteilt wird, hat der Plattformbetreiber nicht dokumentiert.
Wie sich diese Risiken im Alltag begrenzen lassen – von der Berechtigungsprüfung über die Wahl der Bezugsquelle bis zur Trennung des Geräts im Heimnetz –, behandelt der Ratgeber IPTV sicher nutzen. Welche Eigenschaften einen Player für Ihren Anwendungsfall überhaupt tauglich machen, ordnet die Entscheidungshilfe Welche IPTV-App passt? ein.
Die Fernbedienung ist das unterschätzte Nadelöhr
So frei die Wahl des Players hier ist – am Eingabegerät ändert sie nichts. Eine Fernbedienung hat ein Steuerkreuz, eine Bestätigungstaste, eine Zurücktaste und wenige Zusatztasten. Damit lässt sich eine überschaubare Senderliste gut bedienen. Eine sehr lange Liste lässt sich damit nicht bedienen – jedenfalls nicht, wenn man sie durchblättern muss.
Der Store-Betreiber kennt dieses Nadelöhr: Zu den Kriterien, gegen die er Fernsehanwendungen prüft, gehört, dass sich ihr Funktionsumfang vollständig über das Fünf-Wege-Steuerkreuz bedienen lässt. Geprüft wird damit, dass jede Funktion mit der Fernbedienung erreichbar ist – nicht, dass sie bei tausend Einträgen praktikabel bleibt. Darüber entscheidet der Player.
Das ist der Punkt, an dem Zugänge im Alltag scheitern, obwohl technisch alles funktioniert. Wer eine Liste mit mehreren hundert Einträgen bekommt, in der die Kanäle weder gruppiert noch sortiert sind, sitzt bei jedem Umschalten vor einer Aufgabe, für die das Eingabegerät nicht gebaut ist. Die Bildqualität ist dabei vollkommen in Ordnung.
Vier Eigenschaften entscheiden darüber, ob eine lange Liste bedienbar bleibt. Sie gehören zum Player, nicht zur Plattform, und sie sind der eigentliche Grund, sich mit der Auswahl zu befassen:
Gruppierung. Kommt die Playlist mit Gruppenangaben, sollte der Player sie auch als Gruppen anzeigen und nicht alles in eine Liste werfen. Eine Aufteilung nach Land, Sprache oder Sparte macht aus einer unbedienbaren Liste mehrere kurze.
Favoriten. Die wirksamste Abkürzung, sobald Sie regelmäßig nur einen kleinen Teil der Liste ansteuern: Eine eigene Favoritenliste, die sich mit einem Tastendruck erreichen lässt, ersetzt das Blättern vollständig.
Suche. Eine Texteingabe über ein Steuerkreuz ist mühsam, aber immer noch schneller, als eine lange Liste zu durchlaufen. Wichtiger ist, dass überhaupt gesucht werden kann.
Direktwahl über Nummern. Wo die Fernbedienung Zifferntasten hat und der Player Kanalnummern kennt, ist das der schnellste Weg. Nicht jede Fernbedienung bringt Zifferntasten mit – eine Angabe, die im Datenblatt steht und beim Kauf leicht übersehen wird.
Eine Programmübersicht hilft bei alldem nur, wenn die Zuordnung zwischen Playlist und Programmdaten stimmt. Tut sie es nicht, bleibt die Übersicht leer, obwohl Bild und Ton einwandfrei laufen.
Worauf bei günstigen Boxen zu achten ist
Zwischen einem Gerät, das ein Vielfaches kostet, und einer sehr günstigen Box aus dem Versandhandel liegen selten spektakuläre Leistungsunterschiede. Nach unserer Einschätzung erklärt sich der Preisunterschied über drei andere Punkte – und alle drei betreffen genau das, was bei einem dauerhaft vernetzten Gerät im Wohnzimmer zählt.
Zertifizierung. Der Plattformbetreiber stellt Anforderungen an Geräte, die seine Systemvariante mit den zugehörigen Diensten ausliefern dürfen. Zertifizierte Geräte müssen nach seiner eigenen Darstellung ohne vorinstallierte Schadsoftware ausgeliefert werden und die Schutzfunktionen der Plattform enthalten; bei einem nicht zertifizierten Gerät liegen ihm keine Ergebnisse der Kompatibilitätsprüfung vor, grundlegende Sicherheitsfunktionen sind nicht sichergestellt, und Anwendungen aus dem offiziellen Store arbeiten möglicherweise nicht wie vorgesehen. Praktisch äußert sich das in einem Store, der nicht der offizielle ist, in Anwendungen, die sich nicht wie erwartet installieren lassen, und in Software, die ab Werk mitgeliefert wird, ohne dass erkennbar wäre, von wem sie stammt.
Nachprüfen lässt sich das am Gerät selbst: Der Plattformbetreiber weist den Zertifizierungsstand im offiziellen Store unter dem Profilsymbol in den Einstellungen im Punkt Info aus. Diese Anleitung ist allerdings nicht auf Fernsehgeräte zugeschnitten, auf denen die Oberfläche des Stores abweichen kann. Vor dem Kauf bleibt deshalb der einfachere Weg, eine Aussage vom Händler oder Hersteller zu verlangen, statt sich auf eine Produktbeschreibung zu verlassen.
Alter der Systemversion. Günstige Geräte werden häufig mit einem System ausgeliefert, das bei Markteinführung des Geräts bereits mehrere Jahre alt war. Das ist zunächst kein Funktionsproblem – die Wiedergabe läuft. Es wird zu einem, wenn Anwendungen eine neuere Systemgrundlage voraussetzen und deshalb nicht mehr installiert oder aktualisiert werden können. Eine Versionsangabe gehört in die Produktbeschreibung; fehlt sie dort, ist das bereits eine Auskunft.
Sicherheitsaktualisierungen. Ein Streaminggerät ist ein vollwertiger, dauerhaft eingeschalteter Kleinrechner im selben Heimnetz wie Ihre übrigen Geräte. Erhält es keine Aktualisierungen mehr, bleiben bekannte Lücken offen – dauerhaft. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, was das Gerät heute kann, sondern wie lange der Hersteller Aktualisierungen zusagt. Einen Maßstab dafür gibt der Plattformbetreiber an seinen eigenen Geräten vor: mindestens fünf Jahre ab Verkaufsstart in seinem US-Store, mit Datum je Modell – für das aktuelle Zuspielgerät der 24. September 2029, für das 2020 eingeführte Stickmodell der 30. September 2025, der inzwischen verstrichen ist. Gemeint ist eine Mindestdauer und kein Abschalttermin: Für dieses Modell weist dieselbe Liste weiterhin laufende kritische Aktualisierungen aus. Für Geräte anderer Hersteller gilt die Zusage nicht, dort ist sie einzeln zu erfragen. Wird darauf keine Antwort gegeben, ist die Antwort in der Regel: keine.
Vorinstallierte Software ist keine Dreingabe
Bei Geräten unklarer Herkunft ist nicht nur das System veraltet, sondern gelegentlich auch Software vorinstalliert, die niemand bestellt hat und die sich nicht ohne Weiteres entfernen lässt. Ein Gerät, dessen Hersteller sich nicht benennen lässt, dessen Systemstand nicht angegeben ist und für das keine Aktualisierungen zugesagt werden, ist kein günstiges Gerät, sondern ein unbekanntes. Nach unserer Einschätzung gehört ein solches Gerät, wenn Sie es dennoch einsetzen, in das Gastnetz Ihres Routers, damit es Ihre übrigen Geräte nicht erreicht.
Was am Gerät liegt und was nicht
Wenn ein Bild stockt, wird zuerst die Anwendung gewechselt. Die Ursache kann jedoch ebenso gut woanders liegen – bei der Leitung, im Heimnetz oder in den Grenzen des Geräts. Vier Grenzen des Geräts sind bauartbedingt und lassen sich durch keine Einstellung beheben.
Codec-Unterstützung. Kann der Chip das verwendete Verfahren – üblicherweise H.264, HEVC oder AV1 – in Hardware dekodieren, kostet die Wiedergabe kaum Rechenleistung. Muss die Software dekodieren, steigt die Last, das Gerät wird warm und die Wiedergabe wird bei höheren Auflösungen unruhig. Welches Verfahren verwendet wird, gibt die Quelle vor, nicht Sie. Auf dieser Plattform kann ein Player zwar eine Softwaredekodierung anbieten, aber sie ersetzt keine fehlende Hardwareunterstützung, sie überbrückt sie nur mühsam.
Arbeitsspeicher. Sehr lange Senderlisten und vollständige Programmdaten wollen im Speicher gehalten werden. Reicht er nicht, äußert sich das als zähes Blättern, verzögertes Umschalten und gelegentlich als Neustart der Anwendung – nicht als Bildfehler. Bei sehr günstigen Geräten ist das die Grenze, die zuerst erreicht wird. Wie schwer die Angabe überhaupt zu bekommen ist, zeigt das Datenblatt des Plattformbetreibers zu seinen eigenen Geräten: Für das aktuelle Zuspielgerät nennt es 4 GB Arbeitsspeicher, für die beiden Stickmodelle davor führt es gar keinen Wert auf. Fehlt er, ist er nicht klein, sondern unbekannt.
Funkchip und Netzwerkanschluss. Welche Frequenzbänder das Gerät beherrscht, steht im Datenblatt; der Plattformbetreiber nennt für seine drei eigenen Geräte durchgehend WLAN nach 802.11ac in den Bändern 2,4 und 5 GHz. Welches der beiden Bänder in einer bestimmten Wohnung stabiler trägt, entscheidet die Umgebung und nicht das Datenblatt. Der Kabelanschluss nimmt das Funknetz als Fehlerquelle ganz aus dem Spiel, und gerade diese Angabe ist genau zu lesen: Für sein aktuelles Zuspielgerät führt der Plattformbetreiber unter den Anschlüssen zwar RJ45 mit 1 Gbit/s auf, nennt dafür aber – wie schon bei den Stickmodellen davor – ein gesondert erhältliches Ethernet-Netzteil. Dass eine Box den Anschluss ohne Zubehör mitbringt und ein Stick nicht, ist also keine Regel der Bauform, sondern eine Angabe des einzelnen Modells. Ein anderer Hersteller führt für seine Box mit dieser Plattform Gigabit Ethernet unmittelbar unter den Schnittstellen auf – ohne Zubehör, aber eben auch nur für dieses eine Modell. Wie sich Ursachen systematisch eingrenzen lassen, statt sie zu raten, beschreibt die Seite zu Buffering und Ruckeln.
Wärme. Kleine Gehäuse ohne Lüfter geben ihre Wärme schlecht ab, und ein Stick sitzt zusätzlich hinter dem Bildschirm – für die Kühlung wie für den Funkempfang eine ungünstige Stelle. Wird es zu warm, senken Prozessoren ihre Taktrate, um sich zu schützen. Daher das Muster, das viele Nutzer beschreiben: Die ersten Minuten laufen sauber, nach längerer Wiedergabe häufen sich Aussetzer. Nach unserer Einschätzung ist ein kurzes HDMI-Verlängerungskabel, das den Stick aus der Wärmezone hervorholt, hier die naheliegende Maßnahme; sie dürfte zugleich dem Empfang zugutekommen.
Was diese Plattform kann
| Kriterium | Auf dieser Plattform | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Grundlage des Systems | die Fernsehvariante von Android; Google TV ist eine Oberfläche darauf, kein eigenes System | Bauartbedingt und über Gerätegenerationen hinweg stabil |
| Installation außerhalb des Stores | auf Android-Ebene vorgesehen und ausdrücklich freizuschalten; für die Fernsehbauform ist der Bedienweg nicht dokumentiert | Kann sich ändern; angekündigt ist eine Überprüfung der Entwicklerkennung zum 30. September 2026 in vier Ländern und weltweit für 2027 – wie sie sich auf Fernsehgeräte auswirkt, ist nicht ausgeführt |
| Automatische Aktualisierung | die des Stores greift nur für Anwendungen aus dem Store; eine selbst installierte braucht einen eigenen Weg | Eigenschaft des Installationswegs, nicht des Geräts |
| Wahl des Players | nicht auf den Store-Bestand beschränkt, weil dieselbe Anwendungswelt wie auf dem Telefon zugrunde liegt | Welche Anwendung für Ihren Zugang taugt, bleibt eine Einzelfallfrage |
| Netzwerkanschluss per Kabel | nicht überprüfbar | Angabe des konkreten Modells; der Plattformbetreiber nennt ihn für seine eigenen Geräte nur mit einem gesondert erhältlichen Ethernet-Netzteil |
| Zertifizierung des Geräts | nicht überprüfbar | Entscheidung des Herstellers; der Stand wird im offiziellen Store unter Einstellungen und Info ausgewiesen |
| Ausgelieferte Systemversion | nicht überprüfbar | Angabe des Herstellers zum konkreten Modell |
| Dauer der Sicherheitsaktualisierungen | nicht überprüfbar | Zusage des Herstellers; für seine eigenen Geräte nennt der Plattformbetreiber mindestens fünf Jahre ab Verkaufsstart, bei No-Name-Geräten fehlt sie häufig ganz |
| Dekodierung von HEVC in Hardware | nicht überprüfbar | Chipsatz des Modells, im Datenblatt nachzusehen |
| Unterstützte WLAN-Bänder | nicht überprüfbar | Verbauter Funkchip, je Gerät verschieden |
| Zifferntasten auf der Fernbedienung | nicht überprüfbar | Beiliegende Fernbedienung des jeweiligen Geräts |
| Gruppen, Favoriten, Suche, Aufnahme | nicht überprüfbar | Funktionsumfang der gewählten Anwendung, nicht der Plattform |
| Verfügbarkeit einer bestimmten Anwendung im Store | nicht überprüfbar | Freischaltung der Bauform durch den Entwickler, Prüfung durch den Store-Betreiber und Länderfreigabe – jederzeit änderbar |
Die Tabelle lässt sich seitwärts scrollen.
Leere Felder sind kein Versäumnis. Diese Angaben unterscheiden sich je Gerät, je Systemstand und je Region; sie gehören im Datenblatt des konkreten Modells geprüft und nicht aus einem Ratgeber übernommen.
nicht überprüfbar bedeutet: Diese Angabe ließ sich zum Prüfzeitpunkt nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen belegen.
Was vor dem Kauf zu prüfen ist
Diese Liste ersetzt keine Produktempfehlung – sie soll Ihnen erlauben, selbst eine zu treffen. Alle Punkte lassen sich am Datenblatt oder mit einer Rückfrage beim Händler klären.
Ist das Gerät zertifiziert? Lassen Sie sich das bestätigen und prüfen Sie die Angabe beim Plattformbetreiber nach. Ein Gerät, das Android trägt, gehört deshalb noch nicht zu diesem Rahmen.
Welche Systemversion wird ausgeliefert, und wie lange ist Pflege zugesagt? Fehlt beides in der Produktbeschreibung, ist das eine Auskunft über den Anbieter.
Welche Codecs dekodiert das Gerät in Hardware? Prüfen Sie insbesondere HEVC. Wenn Ihre Quelle in einem Verfahren liefert, das der Chip nicht kennt, hilft kein anderer Player.
Wie kommen Sie an eine Kabelverbindung? Ein Netzwerkanschluss löst ein Problem, das sich sonst durch das ganze Heimnetz zieht. Fragen Sie für das konkrete Modell nach, ob der Anschluss am Gerät selbst sitzt oder ein gesondert erhältliches Netzteil beziehungsweise einen Adapter voraussetzt – und wie dieser mit Strom versorgt wird.
Wie viel Arbeitsspeicher steht zur Verfügung? Wenn Sie mit sehr langen Senderlisten und vollständigen Programmdaten arbeiten, ist das der Wert, der über den Bedienkomfort entscheidet. Fehlt er in der Produktbeschreibung, fragen Sie nach – selbst der Plattformbetreiber führt ihn nicht für jedes eigene Modell auf.
Wie sieht die beiliegende Fernbedienung aus? Zifferntasten, eine brauchbare Tastenbelegung und eine erreichbare Zurücktaste entscheiden im Alltag mehr über die Zufriedenheit als jede Leistungsangabe. Welche Rolle der Player dabei spielt, behandelt der Bereich Apps.
Die ehrliche Einordnung
Android TV und Google TV sind für IPTV deshalb eine naheliegende Wahl, weil sie die Entscheidung über die Software bei Ihnen belassen. Das ist ein echter Vorteil, und er wird erst dann zum Vorteil, wenn Sie ihn auch nutzen: Die Offenheit nützt nichts, wenn Sie am Ende doch nehmen, was vorinstalliert war.
Sie hat eine Kehrseite, die in Kaufberatungen selten steht. Wer die Prüfung durch einen Store umgeht, übernimmt sie selbst – Herkunft, Berechtigungen, Aktualität. Und weil dieselbe Plattform in sehr teuren wie in sehr billigen Geräten steckt, sagt der Plattformname allein nichts über die Qualität des Geräts aus. Die drei Angaben, die das tun, sind Zertifizierung, Systemstand und zugesagte Aktualisierungsdauer. Wer sie vor dem Kauf einfordert, hat die häufigsten Enttäuschungen bereits ausgeschlossen – und dann entscheidet nur noch die Fernbedienung darüber, ob eine lange Senderliste im Alltag Freude macht oder Arbeit.